Wir klären auf
Mythos
oder
Fakt
Mythos Nummer 1: Windkraft- und Solarprojekte zerstören die Natur ohne Kompensation.
Fakt ist: Geplante Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, sowie die Umsetzung einer Realmaßnahme und weiteren Maßnahmen in Form eines Ökokontos sorgen für einen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft.
Mythos Nummer 2: Windräder stören die Luftströmung massiv.
Fakt ist: Luftverwirbelungen, die in Windrichtung hinter den Windenergieanlagen entstehen, werden durch umliegenden Wind wieder korrigiert. Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt fest, dass die Windenergieanlagen in einer Entfernung von 10 Rotordurchmessern keinen Einfluss auf dort neu zu errichtende Windenergieanlagen mehr haben.
Mythos Nummer 3: Windenergieanlagen geraten schnell in Brand und stellen eine Gefahr dar.
Fakt ist: Windenergieanlagen geraten äußerst selten in Brand und nur im Fall von technischen Defekten. Sie sind durch fortschrittliche Brandschutzmaßnahmen und Blitzschutzsysteme geschützt. Sollte dennoch ein Brand ausbrechen, findet eine kontrollierte Brandbekämpfung statt.
Mythos Nummer 4: Der Bau von Windenergieanlagen führt zur Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen.
Fakt ist: Der tatsächliche Flächenverbrauch ist gering und die meisten Flächen können nach der Bau- und Betriebsphase renaturiert und wieder der Landwirtschaft zugeführt werden.
Mythos Nummer 5: Windkraft ist unvereinbar mit Naturschutz.
Fakt ist: Klima- und Naturschutz gehören zusammen und Windenergie ist dabei ein wichtiger Faktor. Umfangreiche Gutachten und strenge gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen mit dem Naturschutz vereinbar sind.
Mythos Nummer 6: Windenergieanlagen bleiben als Abfall in der Landschaft zurück.
Fakt ist: Moderne Windräder können fast vollständig verwertet werden. Nach dem Abbau der Anlagen können alle Fundamente entfernt und die Flächen vollständig rekultiviert werden.
Mythos Nummer 7: Windenergieanlagen verursachen dauerhafte Bodentrockenheit.
Fakt ist: Der Bau und Betrieb einer Windenergieanlage führt nicht zu dauerhafter Bodentrockenheit. Es werden Maßnahmen zur Bodenstabilisierung und Entwässerung getroffen, um den Zustand des Bodens zu erhalten.
Mythos Nummer 8: Der Bau von Windenergieanlagen verursacht mehr CO2, als danach eingespart wird.
Fakt ist: Nach Berechnungen des NABU und des Umweltbundesamtes sparen Windenergieanlagen etwa das 28- bis 45-fache der bei ihrer Herstellung entstandenen CO2-Menge wieder ein.
Mythos Nummer 9: Ein Windpark verändert das lokale Wetter.
Fakt ist: Gemäß der naturschutzfachlichen Einschätzung von Gutachtern ist eine nachhaltige und erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima und Luft insgesamt nicht abzuleiten.
Mythos Nummer 10: Windparks versiegeln dauerhaft große Flächen.
Fakt ist: Es werden insgesamt nur etwa 60.477 m² dauerhaft versiegelt. Nach dem Ende der Betriebszeit werden die Anlagen abgebaut, die Versiegelungen beseitigt und die Flächen renaturiert.
Mythos Nummer 11: Vögel sterben massenhaft durch Kollisionen mit Windrädern.
Fakt ist: Laut NABU sterben in Deutschland jährlich bis zu 100.000 Vögel durch Kollisionen mit Windrädern. Im Vergleich dazu sterben allein durch Hauskatzen circa 60 Millionen Vögel und durch Glasfassaden und Fenster jährlich 100 Millionen Vögel!
Mythos Nummer 12: Windenergieanlagen sind zu nahe an Vogelnestern.
Fakt ist: Es werden gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände zu Vogelschutzgebieten eingehalten. Die Standorte der Windenergieanlagen werden unter Berücksichtigung dieser Abstände sorgfältig ausgewählt.
Mythos Nummer 13: Windenergieanlagen sind nicht recycelbar und belasten die Umwelt.
Fakt ist: Moderne Windräder können fast vollständig verwertet werden – die Recyclingquote liegt bei 80 bis 90 Prozent, bezogen auf die Gesamtmasse der Anlage.
Mythos Nummer 14: Die Herstellung von Solarpanels verursacht mehr Emissionen, als sie einsparen.
Fakt ist: Moderne Solarmodule erzeugen über ihre Lebenszeit ein Vielfaches der Menge an Strom, die für ihre Herstellung benötigt wird. Die Amortisationszeit für die bei der Produktion freigesetzten CO2-Emissionen beträgt nur 1-2 Jahre.
Mythos Nummer 15: Solarmodule und Windenergieanlagen sind giftig
Fakt ist: Bei korrekter Entsorgung oder Recycling stellen Solar- und Windtechnologien kein Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt dar.
Mythos Nummer 16: Infraschall von Windenergieanlagen ist gesundheitsschädlich.
Fakt ist: Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Infraschall nur dann negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, wenn er hör- oder fühlbar ist. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt jedoch unterhalb dieser Wahrnehmungsschwelle und ist daher unschädlich.
Mythos Nummer 17: Windenergieanlagen stören das Landschaftsbild nachhaltig.
Fakt ist: Standorte und Designs von Windparks werden sorgfältig ausgewählt, um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu minimieren.
Mythos Nummer 18: Bei einem Brand können Solarpanels explodieren.
Fakt ist: Solarpanels können nicht explodieren und sind feuerbeständig.
Mythos Nummer 19: Windparks erzeugen unangenehmen Schattenwurf.
Fakt ist: Die gesetzlichen Vorgaben begrenzen den Schattenwurf auf maximal acht Stunden pro Jahr auf einem Wohngebäude.
Mythos Nummer 20: Solarpanels heizen das Dach auf.
Fakt ist: Sie wirken tatsächlich als eine Art Isolierung und geben kaum Wärme an das Dach ab.
Mythos Nummer 21: Windräder verbrauchen mehr Energie zur Stromerzeugung, als sie produzieren.
Fakt ist: Sie produzieren im Laufe ihrer Nutzungsdauer deutlich mehr Energie, als für ihre Errichtung und ihren Betrieb benötigt wird.
Mythos Nummer 22: Windenergieanlagen stören den Funk- und GPS-Verkehr.
Fakt ist: Sie könnten theoretisch Funkwellen beeinflussen, daher wird jedoch immer eine sorgfältige Standortprüfung durchgeführt. GPS wird von ihnen nicht gestört.
Mythos Nummer 23: Anwohner und Kommunen profitieren nicht von privatwirtschaftlichen Windpark-Projekten.
Fakt ist: Bei der Umsetzung des Projektes werden lokale Unternehmen involviert, was zu einer lokalen Wertschöpfung führt.
Mythos Nummer 24: Kommunen profitieren aus steuerlicher Sicht nicht von der Errichtung eines Windparks.
Fakt ist: Durch das Gewerbesteuerzerlegungsgesetz wird das Gewerbesteueraufkommen zwischen dem Firmensitz des Betreibers und der Gemeinde, in der das Projekt stattfindet, aufgeteilt. Die umliegenden Kommunen können daher von dem Windpark in Form von Gewerbesteuereinnahmen profitieren.
Mythos Nummer 25: Anlagen eines Windparks erzeugen störenden Lärm für Anwohner.
Fakt ist: In Deutschland bestehen strenge gesetzliche Auflagen für die Entwicklung eines Windparks, die unter anderem Abstände und Schallemissionen regeln. Die Schallemissionen dürfen in Dorf- und Mischgebieten tagsüber nicht mehr als 60 db(A) und nachts nicht mehr als 45 db(A) betragen. Dies entspricht etwa dem Geräusch eines Kühlschranks. Bereits in wenigen hundert Metern Entfernung ist das durch die Rotorblätter hervorgerufene Rauschen nicht mehr hörbar.